Schulordnung

 


 I. Allgemeines

1. Alle nehmen aufeinander Rücksicht und helfen sich gegenseitig. Streitigkeiten werden ohne Gewalt geschlichtet.
2. Schülerinnen und Schüler richten sich überall auf dem Schulgelände nach den Anweisungen der Lehrkräfte und Mitarbeiter. Alle Schülerinnen und Schüler sind gegenüber allen Lehrkräften und Bediensteten der Schule an der Ellerbäke auskunftspflichtig.
3. Das Rauchen ist in der Schule und auf dem Schulgelände verboten, ebenso das Mitbringen von Tabak, Alkohol und anderen Drogen.
4. Das Mitbringen von Waffen, Messern, Laserpointern, Sprays und anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten (siehe auch Waffenerlass).
5. Schulfremde Personen dürfen sich nach Anmeldung als Gäste auf dem Schulgelände und im Schulgebäude aufhalten. Auch für sie gilt die Schulordnung.
6. Für den Schulbesuch wird angemessene Kleidung erwartet. Aufschriften auf Kleidungsstücken entsprechen dem Grundgesetz.
7. Jacken und Mäntel sowie Kopfbedeckungen werden während des Unterrichts abgelegt (Ausnahmen können genehmigt werden).
 

II. Unterricht

Unterrichtszeiten:
 
Klasse 5:
 
2. Stunde - 08.20 Uhr – 09.05 Uhr
3./4. Stunde - 09.25 Uhr – 10.55 Uhr
5. Stunde - 11:15 Uhr - 12:00 Uhr
6. Stunde - 12.05 Uhr – 12.50 Uhr


Klassen 6 – 10:

1./2. Stunde - 07.35 Uhr – 09.05 Uhr
3./4. Stunde - 09.25 Uhr – 10.55 Uhr
5. Stunde - 11.15 Uhr – 12.00 Uhr
6. Stunde - 12.05 Uhr – 12.50 Uhr
 
2. Die Hausaufgabenbetreuung findet für die Klassen 6 bis 10 von Dienstag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 14.20 Uhr statt, am Mittwoch auch für Jahrgang 5.

3. Von Dienstag bis Donnerstag (oder nach Absprache) finden für die Klassen 6 bis 10 Arbeitsgemeinschaften in der Zeit von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr statt, am Mittwoch auch für Jahrgang 5.

4. Das Schulgebäude und die Klassenräume werden ab 7.10 Uhr aufgeschlossen. Bis zum Beginn des Unterrichts halten sich die Schülerinnen und Schüler im Flurbereich oder im Klassenraum auf bzw. warten an den mit den Fachlehrkräften verabredeten Treffpunkten (z.B. Sport, HW, ...).

5. Während der Unterrichtsstunde wird nicht gegessen und nur nach Absprache getrunken.

6. Schülerinnen und Schüler gehen nur in Begleitung der entsprechenden Lehrkräfte bzw. nach Absprache zur Sporthalle.

7. Beginnt der Unterricht erst zu einer späteren Stunde, warten die Schülerinnen und Schüler leise bis zum Unterrichtsbeginn im Pausenbereich.

8. Der Unterricht beginnt pünktlich. Wer zu spät kommt, entschuldigt sich.

9. Wartet eine Klasse länger als 5 Minuten auf eine Lehrkraft, meldet die Klassensprecherin oder der Klassensprecher dies im Lehrerzimmer, im Sekretariat oder der Schulleitung.

10. Sobald die Schülerinnen und Schüler im Klassen- bzw. Fachraum sind, bereiten sie sich zügig und leise auf den beginnenden Unterricht vor.

11. Die Schülerinnen und Schüler verlassen die Räume sauber und aufgeräumt. Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle hochgestellt. Die Schülerinnen und Schüler treten unverzüglich den Heimweg an.

12. An den Bushaltestellen warten die Schülerinnen und Schüler hinter den Absperrungen auf die Busse. Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrkräfte ist Folge zu leisten. An den Bushaltestellen und in den Bussen wird Rücksicht genommen und nicht gedrängelt.

Sind Schülerinnen und Schüler 15 Minuten nach Unterrichtsschluss noch nicht abgeholt worden, benachrichtigt die Aufsicht führende Lehrkraft das Busunternehmen.
 
 
III. Pausen

1. Pausenzeiten:
nach dem ersten Block: 09.05 Uhr - 09.25 Uhr
nach dem zweiten Block: 10.55 Uhr – 11.15 Uhr
nach der fünften Stunde: 12.00 Uhr – 12.05 Uhr

2. In den Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler die Klassenräume.
Aufenthaltsbereiche im Gebäude sind:

- die Aula
- die unteren Bereiche der drei Treppenhäuser (parallel zur Aula) als Ruhezonen
- der Durchgang zur Aula
- die Pausenhalle vor dem Kiosk und den Räumen 26 – 32
- die Pausenhalle vor dem Kaffeepott
 
Aufenthaltsbereiche auf dem Schulgelände sind:

- Hof  A (nur für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-8)
- Hof  C (der Rasenplatz wird nur zum Fußballspielen genutzt)
- Hof  E (der Grünbereich zwischen Schulhof und Schulgebäude ist kein Aufenthaltsbe-reich, ebenso der Bereich am Transformatorkasten am Ende des Grünstreifens).
- der Rasenplatz am Ammerweg.
 
3. In den Pausen ist der Schulkiosk geöffnet. Dort wird in einer Reihe angestanden. Abfälle werden in die bereitstehenden Behälter geworfen.

4. Die Flächen jenseits der Ellerbäke gehören nicht zum Schulgelände.
 

IV. Weitere Absprachen

1. Das Schulgelände wird während der Unterrichtszeit (einschließlich der Pausen) nicht verlassen. Ausnahmen genehmigen die Lehrkräfte.

2. Für die Sauberkeit des Schulhofes und im Schulgebäude sind alle verantwortlich. Es existiert ein Reinigungsplan für alle Klassen.

3. Unnötiger Energie- und Wasserverbrauch wird vermieden.

4. Das Benutzen von Geräten der Unterhaltungselektronik ist in der Schule und auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Handys und Smartphones dürfen im Unterricht nicht benutzt werden. Weiteres regelt die schulinterne Handyregelung. Bei Verstoß werden die Geräte kurzfristig verwahrt und zu einem späteren Zeitpunkt wieder ausgehändigt.

5. Aus Sicherheitsgründen wird innerhalb des Schulgebäudes nicht gerannt oder getobt. Ebenso muss das Fahren mit Inlinern, Skateboards und ähnlichen mobilen Fahrzeugen im Gebäude und auf dem Schulgelände untersagt werden.

6. Das Werfen mit Schneebällen und anderen Gegenständen ist verboten.
 
7. Fahrräder werden im Fahrradstand abgestellt, Motorräder auf ausgewiesenen Flächen des allgemeinen Parkplatzes. Aus versicherungstechnischen Gründen ist es erforderlich, die Fahrzeuge an- bzw. abzuschließen.
 
8. Das Lehrerzimmer, der Kopierraum, der Auszeitraum, der Videoraum sowie die Fach-räume werden in Anwesenheit von Lehrkräften betreten.
 
9. Der Verwaltungsbereich darf von einzelnen Schülerinnen und Schülern bei dringenden Angelegenheiten betreten werden.
 
 
V. Maßnahmen bei Nichtbeachtung der Schulordnung:
 
1. Die Erziehungsberechtigten werden schriftlich benachrichtigt.

2. Bei grobem oder wiederholtem Vergehen erfolgt ein schriftlicher Verweis mit Eintrag in die Schulakte und die gleichzeitige Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten.

3. Nach § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes erfolgen Erziehungs- und Ord-nungsmaßnahmen.

4. Bei schwerwiegenden Verstößen müssen die Erziehungsberechtigten die Schüle-rin/den Schüler abholen.
Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitarbeiter sind verpflichtet, bei Nichtbeachtung der Schulordnung Maßnahmen auszusprechen.
Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sind für die Einhaltung und Durchführung der Maßnahmen bei Nichtbeachtung der Schulordnung zuständig.
  
 
VI. Kontakt

Schule an der Ellerbäke - Oberschule -
Stedinger Str. 5,
27777 Ganderkesee,
Tel. 04223-925340, Fax 04223-932427,
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
 
Anhang zur Schulordnung

Die Schülerinnen und Schüler können mitwirken:
(vgl. dazu das Niedersächsische Schulgesetz, § 72 ff.)

• Jede Klassengemeinschaft wählt aus ihrer Mitte einen Klassensprecher oder eine Klassensprecherin sowie eine Vertretung. Er/Sie vertritt die Schülerschaft der eigenen Klasse nach außen.
• Jede Klassengemeinschaft wählt aus ihrer Mitte drei Vertreter/-innen für die Klassenkonferenzen.
• Die Klassensprecher/-innen aller Klassen bilden den Schülerrat unserer Schule.
• Die Mitglieder des Schülerrates wählen aus ihrer Mitte eine Schulsprecherin oder einen Schulsprecher sowie eine Vertretung; ebenso ein Mitglied für den Gemeindeschülerrat sowie den Kreisschülerrat.
• Die Mitglieder des Schülerrates wählen aus ihrer Mitte Vertreter/-innen sowie Stellvertreter /-innen für die Gesamtkonferenz.
• Die Mitglieder des Schülerrates wählen aus ihrer Mitte Vertreter/-innen sowie Stellvertreter /-innen für die Fachkonferenzen.
• Die Mitglieder des Schülerrates wählen aus ihrer Mitte Vertreter/-innen sowie Stellvertreter /-innen für den Schulvorstand.
• Der Schülerrat kann sich unter den Lehrkräften der Schule eine Beratungskraft wählen.
• Die Klassenschülerschaften und der Schülerrat dürfen über alle schulischen Dinge bera-ten (nicht über private Angelegenheiten).
• Über Inhalte und Ergebnisse der Beratungen des Schülerrates informieren die Klassen-sprecher/-innen ihre Klassengemeinschaft.
 
 
Schule an der Ellerbäke, Stedinger Strasse 5, 27777 Ganderkesee

Zusätzliche Informationen